Allgemeine Garantiebestimmungen

 
§ 8 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hiervon abweichend gilt:
 
Grundsätzlich gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller, die von
§ 8 abweichen können.
Weiterhin gelten unsere Online Geschäftsbedingungen.
 
8.1
Für Unternehmer:
- begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche.
- hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung.
- beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang.
- sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich        ausgeschlossen.
- beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

8.2
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche:
- bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
- bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.

8.3
Für Unternehmer bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt, gleiches gilt für Unternehmer und Verbraucher bei einer vorsätzlicher Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels.

8.4
Darüber hinaus gilt für Unternehmer und Verbraucher, dass vorstehende Haftungsbeschränkungen in Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 sich nicht auf Schadensersatzansprüche beziehen, die der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für diese Ansprüche gilt Ziffer 8.

8.5
Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

8.6
Der Kunde als Verbraucher wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und hiervon den Verkäufer in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

8.7
Solange der Verkäufer seiner Verpflichtung auf Behebung eines Mangels nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.

8.8
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8.9
Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

8.10
Jede Rücksendung einer defekten Ware bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Verkäufer. Wird eine Rücksendung der Ware vereinbart, so hat diese vollständig zu sein.